Erfolg der Streikenden

Der Kampf hat sich gelohnt: Abschluss

Alle Verschlechterungen abgewehrt  -  Dank der tollen Unterstützung aus den Betrieben

  • Einmalzahlung in Höhe von 350 € im August 2011
  • Tarifgruppen A, B, I, II Einmalzahlung in Höhe von 450 €
  • ab 1. September 2011 Erhöhung der Gehälter, Verantwortungs-, Tätigkeits- und Schichtzulagen um 3,0 % (Azubis + 25 €)
  • ab 1. Oktober 2012 Erhöhung der Gehälter, Verantwortungs-, Tätigkeits- und Schichtzulagen um 2,2 % (Azubis + 25 €)
  • Laufzeitende 31.03.2013
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis Ende 2013
  • Verlängerung des Arbeitszeitkorridors bis Ende 2013
  • unbefristete Inkraftsetzung des Rationalisierungsschutzabkommens
  • Maßregelungen aufgrund von Vorbereitung, Durchführung und Teilnahme an Protestaktionen und Streiks sind verboten

Verhandlungsverpflichtung

In 2012 führen die Tarifvertragsparteien Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge in der Versicherungsbranche. Die Verhandlungen beginnen im Januar 2012. Jede Tarifvertragspartei wird der anderen Seite bis zum 30. November 2011 konkrete Formulierungsvorschläge als Verhandlungsgrundlage unterbreiten. Die Verhandlungen werden hierarchisch auf beiden Seiten auf der gleichen Ebene geführt wie die Verhandlungen, die zu dieser Tarifvereinbarung geführt haben; Verhandlungsführer sind daher auf beiden Seiten die Verhandlungsführer dieser Tarifvereinbarung.

Tarifkommission stimmt dem Ergebnis einstimmig zu

Mit diesem Ergebnis konnten alle Forderungen der Arbeitgeber nach Verschlechterungen unserer Tarifstandards verhindert werden. Gleichzeitig haben wir mit der Erhöhung der Vergütungen einen Beitrag zur Reallohnsteigerung leisten können. Allerdings hätten die Leistungsfähigkeit der Versicherungswirtschaft und die Arbeitsergebnisse der Beschäftigten auch einen höheren Abschluss gerechtfertigt. Wie in jeder Verhandlung steht auch hier ein Kompromiss.

Tausende Streik- und AktionsteilnehmerInnen und viele, viele neue ver.di-Mitglieder zeigten der Tarifkommission den Weg. Die Tarifkommission dankt den vielen Menschen für die tolle Unterstützung!

 

Hamburg: Über 1.500 im Streik

Dem Streikaufruf der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am 15. Juli 2011 ab Dienstbeginn in den Streik zu treten, sind über 1.500 Kolleginnen und Kollegen aus den verschieden Betrieben der Hamburger Versicherungsbranche gefolgt. Kompletten Artikel lesen

Sondierung ergebnislos

Arbeitgeber: Gehaltsabschluss nur gegen Verschlechterungen!

Zweite Streikphase und Kündigung des Rationalisierungsschutzabkommens beschlossen – Aktionen in Vorbereitung. Die bisherigen Streiks haben Wirkung gezeigt! Deshalb fand ein Sondierungsgespräch mit dem Arbeitgeberverband statt.

Allerdings hielten die Arbeitgeber an ihrer Haltung fest, die Arbeitsbedingungen in der Versicherungsbranche nachhaltig zu verschlechtern.

Sie wollen nach wie vor die Möglichkeit zu befristeter Beschäftigung ausdehnen und/oder die Beschäftigung im Niedriglohnbereich (Tarifgruppen A und B) ausweiten. Von einem angemessenen Gehaltsabschluss, der die hervorragenden Ergebnisse der Branche und die sehr guten Leistungen der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt, war auch in diesem Gespräch keine Rede! Kompletten Artikel lesen

Dritter Warnstreik in Hamburg

Rund 2.000 Beschäftigte des Hamburger Versicherungsgewerbes folgten am 20. Juni dem Warnstreikaufruf von ver.di. Auf der Kundgebung vor dem Gewerkschaftshaus machten sie ihre Empörung über die Angebote der Arbeitgeber deutlich.
Nachdem am 31. Mai das Scheitern der Verhandlungen erklärt wurde, steht noch kein neuer Verhandlungstermin fest.

Nach Streikgewitter: Heißer Sommer?

Das Versicherungsgewerbe streikt. Auch, um eine Spaltung der Belegschaften zu verhindern.

Berlin, Hamburg, Leipzig und Nordrhein-Westfalen machten den Auftakt - am Dienstag (21. Juni) folgten Hessen und das Saarland: Mehrere tausend Beschäftigte im Innendienst der Versicherungsunternehmen streiken. Dazu hat ver.di nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen für die rund 175.000 Beschäftigten aufgerufen. Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) war auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht bereit, ein Gehaltsangebot ohne gleichzeitige Verschlechterungen im Manteltarifvertrag des privaten Versicherungsgewerbes zu unterbreiten. Kompletten Artikel lesen

Verhandlungsabbruch

Köln, 31. Mai: 1.400 Versicherungsangestellte standen trotz Regen im Warnstreik, aber die Haltung der Arbeitgeber blieb unversöhnlich. Eine schmale Gehaltserhöhung mit vielen Leermonaten schnürten sie zusammen mit Veschlechterungen des Manteltarifvertrages zu einem Paket. Ein solches “Angebot” ist unanständig und ver.di lehnte ab. Auf dem Verhandlungswege sind die Arbeitgeber nicht bereit, angemessene Gehälter zumal ohne Vorbedingungen abzuschließen. Sie glauben, Versicherungsangestellte würden für ihr Auskommen und ihre Rechte nicht streiken. Arbeitskampfmaßnahmen stehen ihnen ins Haus.

Streik.TV: Verhandlungen für Beschäftigte der Versicherungen gescheitert

Die Verhandlungen für die knapp 200.000 Beschäftigten der Versicherungen sind vorerst gescheitert. Der Arbeitgeberverband AGV rückt nicht von seinen Vorbedingungen ab. Zu Gehaltserhöhungen sind die Arbeitgeber nur unter der Bedingung bereit, dass der bestehende Manteltarif angegriffen wird.

Verhandlungen gescheitert

1.400 Versicherungsangestellte standen trotz Regen im Warnstreik, aber die Haltung der Arbeitgeber blieb unversöhnlich. Eine schmale Gehaltserhöhung mit vielen Leermonaten schnürten sie zusammen mit Veschlechterungen des Manteltarifvertrages zu einem Paket. Ein solches ”Angebot” ist unanständig und ver.di lehnte ab. Auf dem Verhandlungswege sind die Arbeitgeber nicht bereit, angemessene Gehälter zumal ohne Vorbedingungen abzuschließen. Sie glauben, Versicherungsangestellte würden für ihr Auskommen und ihre Rechte nicht streiken. Arbeitskampfmaßnahmen stehen ihnen ins Haus.

„Angebot“ nur mit Verschlechterungen – Verhandlungen gescheitert!

Auch nach vielen Stunden intensiver Gespräche rückten die Arbeitgeber nicht von ihren Vorbedingungen ab. Ihr „Angebot“ für einen neuen Gehaltstarifvertrag machten sie abhängig von

• der Ausweitung des Niedriglohnbereiches (Tarifgruppen A und B),

• der Möglichkeit befristete Beschäftigungsverhältnisse auf vier Jahre bei bis zu sechsmaliger Verlängerung auszudehnen,

• die Sonderzahlungen in Abhängigkeit von Leistung und Erfolg zu variabilisieren.

„Großzügig“ waren die Arbeitgeber dann bereit den Wegfall der sogenannten Versicherungsfeiertage (Heiligabend und Silvester), die Erzwingbarkeit der Samstagsarbeit und die Herausnahme der übertariflich bezahlten Angestellten aus dem Tarifvertrag „in dieser Tarifrunde nicht weiter zu verfolgen“.

Unverschämt! Kompletten Artikel lesen